FAQ – Häufige Fragen | MobilityPro Neuss
FAQ · Die Nr.1 vom Niederrhein

Wir haben die
Antworten.

Alles was Sie über unsere Prozesse und die Abwicklung wissen müssen — transparent und auf den Punkt.

Individuelle Frage stellen

Ablauf & Prozess

Wie läuft eine Überführung ab?+

Nach Ihrer Anfrage disponieren wir einen Fahrer. Das Fahrzeug wird vor Ort digital dokumentiert, überführt und am Zielort persönlich übergeben. Sie erhalten das Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation in Echtzeit per E-Mail.

Wie lange dauert der Transport?+

Auf eigener Achse erfolgt die Zustellung meist innerhalb von 1–5 Werktagen je nach Distanz. Bei Trailer-Transporten planen wir ca. 1–2 Werktage ein. Express-Überführungen sind auf Anfrage möglich.

Muss ich vor Ort sein?+

Nur der Empfänger muss zur Übergabe anwesend sein. Der Auftraggeber selbst muss weder am Abholort noch am Zielort sein — solange der Fahrzeugzugang gewährt ist und eine bevollmächtigte Person verfügbar ist.

Wie schnell erhalte ich ein Angebot?+

Wir antworten auf Anfragen werktags innerhalb von 24 Stunden. Bei dringenden Fällen kennzeichnen Sie Ihre Anfrage bitte als Express — wir priorisieren diese entsprechend.

Versicherung & Haftung

Wie ist mein Fahrzeug während der Überführung versichert?+

Jede Überführung ist durch unsere Betriebshaftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgesichert. Bei Eigenachse-Überführungen bis 125.000 € Nettowert, bei Trailer-Transporten zusätzlich mit 40 SZR Haftung (ca. 50 €/kg) — das 5-fache des gesetzlichen Minimums.

Was passiert bei einem Schaden während der Überführung?+

Schäden werden durch unsere lückenlose Fotodokumentation bei Abholung und Übergabe eindeutig dokumentiert. Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert, sodass Schäden die während der Überführung entstehen reguliert werden.

Was bedeutet 40 SZR beim Trailer-Transport?+

SZR (Sonderziehungsrechte) definieren den Haftungsrahmen im Güterkraftverkehr nach §449 HGB. Das gesetzliche Minimum sind 8,33 SZR (ca. 10 €/kg). Wir bieten beim Trailer-Transport freiwillig 40 SZR (ca. 50 €/kg) — ideal für hochwertige Fahrzeuge.

Versicherungsabdeckung im Detail

Was ist bei welchem Schadenstyp gedeckt? Klicken Sie auf eine Karte für die vollständige Erklärung.

Vollständig gedeckt
Teilkasko des Halters
Nicht gedeckt
Fallabhängig
Selbstverschuldeter Unfall
Vollständig gedeckt

Schäden am überführten Fahrzeug selbst werden über unsere Vollkasko-Deckung bis 125.000 € Nettowert reguliert.

Fremdschäden (andere Fahrzeuge, Personen, Sachschäden) werden über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters abgewickelt — unser Fahrer ist als berechtigte Person automatisch mitversichert.

Rote Kennzeichen (Ausnahmefall)
Vollständig gedeckt

Wird ausnahmsweise ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführt, bringen wir eigene Rote Kennzeichen mit. Fremdschäden laufen dann über die Haftpflicht des Roten Kennzeichens (unsere Versicherung).

Fahrzeugschäden sind wie gewohnt über unsere Vollkasko-Deckung abgesichert.

Wildschäden (Kollision mit Tieren)
Teilkasko des Halters

Direkte Kollisionen mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Füchse etc.) fallen nach §12 AKB unter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters — nicht unter unsere Transportversicherung, da Wildschäden als unabwendbares Naturereignis gelten.

Bitte prüfen Sie vorab ob Ihr Fahrzeug über eine aktive Teilkasko verfügt.

Elementarschäden (Hagel, Sturm, Steinschlag)
Nicht über Transportversicherung

Schäden durch Hagel, Sturm, Steinschlag oder andere Naturereignisse entstehen unabhängig vom Fahrbetrieb und fallen unter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters.

Unsere Transportversicherung deckt diese Schäden nicht ab, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs entstehen.

Empfehlung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug über eine aktive Teilkasko verfügt, insbesondere bei langen Strecken in wetterexponierten Regionen.

Einbruch, Vandalismus & Diebstahl
Teilkasko des Halters

Diebstahl des Fahrzeugs sowie Einbruchschäden fallen unter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters — nicht unter unsere Transportversicherung.

Vandalismus durch Dritte wird ebenfalls über die Teilkasko des Halters reguliert. Unsere lückenlose Fotodokumentation bei Abholung und Übergabe ist dabei entscheidend für die Schadensklärung gegenüber der Versicherung.

Empfehlung: Stellen Sie sicher dass Ihr Fahrzeug über eine aktive Teilkasko verfügt. Bei sehr hochwertigen Fahrzeugen empfehlen wir zusätzlich den Trailer-Transport — das Fahrzeug ist dann nicht dem öffentlichen Verkehrsraum ausgesetzt.

Kraftstoff & Ladekosten
Transparent abgerechnet

Kraftstoff- und Ladekosten werden gemäß Beleg in Rechnung gestellt und transparent ausgewiesen — keine versteckten Aufschläge.

Verbrenner werden mit mindestens 100 km Restreichweite, Elektrofahrzeuge mit mindestens 20% Akkustand übergeben. Auf Wunsch übergeben wir vollgetankt oder vollgeladen.

Rote Kennzeichen & Zulassung

Was sind Rote Kennzeichen und wann werden sie benötigt?+

Rote Kennzeichen sind behördlich zugelassene Überführungskennzeichen nach §16 FZV für nicht zugelassene Fahrzeuge. Sie werden benötigt wenn ein Fahrzeug noch nicht oder nicht mehr zugelassen ist — z.B. bei Neuwagen, Leasingrückläufern oder Fahrzeugen mit abgelaufener Zulassung.

Vermieten Sie Rote Kennzeichen?+

Nein — die Weitergabe oder Vermietung Roter Kennzeichen ist nach §16 FZV gesetzlich streng verboten. Wir bieten ausschließlich die vollständige Überführungsdienstleistung mit eigenen Fahrern und eigenen Kennzeichen an.

Muss ich selbst etwas für die Zulassung organisieren?+

Nein. Wenn Ihr Fahrzeug nicht zugelassen ist, bringen wir unsere eigenen Roten Kennzeichen mit. Eine separate Zulassung ist für die Überführung nicht erforderlich — wir kümmern uns um alles.

Service & Zusatzleistungen

Tanken und Laden — ist das inklusive?+

Wir übergeben Verbrenner mit mindestens 100 km Restreichweite und Elektrofahrzeuge mit mindestens 20% Akkustand. Kraftstoff- und Ladekosten werden gemäß Beleg transparent abgerechnet. Auf Wunsch übergeben wir vollgetankt oder vollgeladen.

Transportieren Sie auch Elektrofahrzeuge?+

Ja — wir haben Erfahrung mit allen gängigen Elektrofahrzeugen. Wir planen Ladestopps auf der Route, prüfen das Ladezubehör und verfügen über Expertise im Umgang mit Hochvolt-Fahrzeugen.

Fahren Sie auch ins EU-Ausland?+

Ja, wir führen grenzüberschreitende Überführungen innerhalb der EU durch. Für Nicht-EU-Staaten sind gesonderte Zollbestimmungen zu beachten — kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Können nicht fahrfähige Fahrzeuge transportiert werden?+

Ja — mit unserem Trailer-Service. Unser Trailer verfügt über eine elektrische Seilwinde und ein hydraulisch kippbares Plateau. Solange das Fahrzeug roll- und lenkfähig ist, können wir es sicher verladen.

Bezahlung & Konditionen

Wie wird bezahlt?+

Profitieren Sie von unserem Preisvorteil bei Vorkasse oder zahlen Sie per Echtzeit-Überweisung nach Übergabe. Für Autohäuser und gewerbliche Partner bieten wir Zahlung auf Rechnung an.

Gibt es Rahmenverträge für Großkunden?+

Ja — für Autohäuser, Leasinggesellschaften und Flottenbetreiber bieten wir maßgeschneiderte Rahmenverträge mit festen Konditionen, priorisierter Disposition und einem persönlichen Ansprechpartner.

Wie kann ich bis zu 30% sparen?+

Durch Routenbündelung: Geben Sie uns ein Zeitfenster von 1–2 Wochen, dann können wir Ihre Überführung mit anderen Aufträgen bündeln, Leerfahrten vermeiden und den Kostenvorteil direkt an Sie weitergeben.

Kontakt

Noch eine
offene Frage?

Schreiben Sie uns — wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.

Adresse

Stresemannallee 4b, 41460 Neuss

Telefon

Derzeit kein Telefon-Support

Reaktionszeit: unter 24h werktags

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