1. Geltungsbereich und Anwendung
1.1 Anwendung der ADSp
Die MobilityPro GmbH arbeitet auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung. Diese gelten für alle Verkehrsverträge über Speditions-, Transport- und logistische Dienstleistungen (z. B. Trailer-Transporte und Kurierdienste).
1.2 Abgrenzung zur Eigenachsen-Überführung
Soweit Leistungen nicht als klassische speditionelle Frachtbeförderung erbracht werden, sondern als Fahrzeugüberführung auf eigener Achse (Überführungsfahrten), gelten vorrangig unsere spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Auftragsabwicklung & Logistikservices
2.1 Übernahme von Transportgütern
Bei der Durchführung von Trailer-Transporten und Kurierdiensten übernimmt die MobilityPro GmbH die Organisation oder Durchführung des Transports ab dem vereinbarten Übernahmeort.
2.2 Schnittstellendokumentation
Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Ablieferung des Transportgutes erfolgt eine digitale Zustandskontrolle und digitale Protokollierung via App, um lückenlose Transparenz zu gewährleisten.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Transportfähigkeit und Verpackung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Transportgüter (insbesondere bei Kurierdiensten) transportgesichert bereitzustellen. Bei Fahrzeugtransporten per Trailer muss das zu transportierende Fahrzeug roll- und lenkfähig sein, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
3.2 Dokumentationspflicht
Sämtliche erforderlichen Begleitpapiere, Frachtbriefe, Schlüssel oder behördliche Genehmigungen sind der MobilityPro GmbH rechtzeitig vor Transportbeginn vollständig zur Verfügung zu stellen.
4. Haftungsbestimmungen und Begrenzungen
4.1 Gesetzliche Haftung nach ADSp
Die MobilityPro GmbH haftet für Schäden im Rahmen der speditionellen Bestimmungen der ADSp. Die Haftung für Güterschäden ist nach Ziffer 23 ADSp gesetzlich begrenzt:
- auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm ($8,33$ SZR/kg) für den Güterschaden.
- auf maximal 1,25 Millionen Euro bzw. 2 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm je Schadenfall, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
4.2 Haftungsausschluss
Die Haftung ist ausgeschlossen bei unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, ungenügender Verpackung durch den Kunden oder inhärenten Mängeln des Transportgutes (z. B. technischen Defekten an Ladegütern während des Trailer-Transports).
5. Transport- und Speditionsversicherung
5.1 Eindeckung der Versicherung
Die MobilityPro GmbH verfügt über eine branchenübliche Verkehrshaftungsversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben der ADSp.
5.2 Zusatzversicherungen
Wünscht der Auftraggeber eine über die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen der ADSp hinausgehende Transportversicherung für besonders wertvolle Frachtgüter oder Fahrzeuge, muss dies vor Auftragserteilung gesondert schriftlich vereinbart und beauftragt werden.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
6.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der MobilityPro GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Logistikdienstleistungen ist der Sitz der MobilityPro GmbH in Neuss.