AGB - MobilityPro GmbH

AGB - MobilityPro GmbH

Transparente Geschäftsbedingungen für unsere Fahrzeugüberführungen.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Kunden, die Verträge über Fahrzeugüberführungen mit der MobilityPro GmbH abschließen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart.

1.2 Leistungsgegenstand

Die MobilityPro GmbH führt Überführungen von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Nutzfahrzeugen und Reisemobilen (bis 3,5 t) national und international auf eigener Achse durch.

2. Vertragsgrundlagen

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags zustande.

2.2 Dritte zur Durchführung

Die MobilityPro GmbH kann Dritte beauftragen, die Überführung im eigenen Namen durchzuführen.

2.3 Abweichende Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang und Pflichten

Die Überführung erfolgt auf eigener Achse durch qualifizierte Fahrer.

Der Kunde muss berechtigt sein, über das Fahrzeug zu verfügen.

Das Fahrzeug muss verkehrssicher und fahrbereit sein.

Begleitpapiere sind vom Kunden bereitzustellen; Kosten trägt der Kunde.

Mängel oder Schäden vor Übergabe sind zu dokumentieren.

Die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug geht während der Überführung auf den Fahrer über.

Der Kunde oder ein bevollmächtigter Dritter muss das Fahrzeug am Zielort entgegennehmen.

Verspätungen oder Nichtanwesenheit des Kunden können zusätzliche Kosten verursachen.

4. Preise

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und gelten abweichend nur schriftlich vereinbart.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten; verspätete Zahlungen können Mahngebühren nach sich ziehen.

Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Haftung und Versicherung

Zugelassene Fahrzeuge: Selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch unsere Transportversicherung abgedeckt. Schäden an Dritten werden über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgedeckt.

Rote Kennzeichen: Schäden am Fahrzeug werden über unsere Transportversicherung (Vollkasko) abgedeckt; Schäden an Dritten über unsere Haftpflichtversicherung.

Abnutzung, Verschleiß, technische Defekte oder höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Unfälle durch Dritte) sind von der Haftung ausgeschlossen.

Lieferzeiten werden nach bestem Bemühen eingehalten; Verzögerungen durch unkontrollierbare Ereignisse sind ausgeschlossen.

Private oder illegale Gegenstände im Fahrzeug liegen in der Verantwortung des Kunden.

6. Widerrufsrecht / Kündigung

Die MobilityPro GmbH kann Überführungsfahrten ohne Angabe von Gründen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang absagen. Der Kunde kann den Auftrag gemäß gesetzlicher Bestimmungen widerrufen.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der MobilityPro GmbH.

Gerichtsstand für Ansprüche gegen die MobilityPro GmbH ist der Sitz des Unternehmens.

Es gilt deutsches Recht.

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