1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kunden, die Verträge über Fahrzeugüberführungen mit der MobilityPro GmbH abschließen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart.
1.2 Leistungsgegenstand
Die MobilityPro GmbH führt Überführungen von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Nutzfahrzeugen und Reisemobilen (bis 3,5 t) national und international auf eigener Achse durch.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags zustande.
2.2 Dritte zur Durchführung
Die MobilityPro GmbH kann Dritte beauftragen, die Überführung im eigenen Namen durchzuführen.
2.3 Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang und Pflichten
Die Überführung erfolgt auf eigener Achse durch qualifizierte Fahrer.
- Der Kunde muss berechtigt sein, über das Fahrzeug zu verfügen.
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher und fahrbereit sein.
- Begleitpapiere sind vom Kunden bereitzustellen.
- Mängel oder Schäden vor Übergabe sind zu dokumentieren.
4. Preise & Abrechnung
4.1 Überführungspreise
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der MobilityPro GmbH. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Kraftstoff- und Ladekosten
Kraftstoff- und Ladekosten werden gesondert gemäß tatsächlichem Verbrauch auf Belegbasis in Rechnung gestellt. Verbrenner werden mit mindestens 100 km Restreichweite, Elektrofahrzeuge mit mindestens 20 % Akkustand übergeben, sofern nicht anderweitig vereinbart. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Übergabe vollgetankt bzw. vollgeladen; die entsprechenden Mehrkosten werden ebenfalls nach Beleg abgerechnet.
4.3 Routenbündelung
Auf Anfrage können Überführungen im Rahmen einer Routenbündelung zu reduzierten Konditionen durchgeführt werden. Voraussetzung ist die Gewährung eines Dispositionszeitraums von mindestens 1–2 Wochen.
5. Haftung und Versicherung
5.1 Allgemeiner Haftungsrahmen
Die MobilityPro GmbH haftet für Schäden am überführten Fahrzeug, die nachweislich während der Überführung durch Verschulden unserer Fahrer entstanden sind, im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Versicherungsdeckung. Grundlage der Schadensbeurteilung ist die bei Abholung und Übergabe erstellte digitale Fotodokumentation.
5.2 Eigenachse-Überführung — zugelassene Fahrzeuge
Bei Überführungen auf eigener Achse mit dem zugelassenen Fahrzeug des Halters gelten folgende Grundsätze:
Abgedeckt über die Vollkaskoversicherung der MobilityPro GmbH bis zu einem Fahrzeugwert von 125.000 € netto. Unser Fahrer ist als berechtigte Person im Sinne der Kfz-Versicherungsbedingungen tätig.
Fremdschäden (andere Fahrzeuge, Personen, Sachschäden) werden über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters reguliert. Der Fahrer der MobilityPro GmbH ist als berechtigter Fahrer automatisch mitversichert.
5.3 Überführung mit Roten Kennzeichen
Sofern ein Fahrzeug nicht zugelassen ist und die Überführung mit behördlichen Roten Kennzeichen der MobilityPro GmbH nach §16 FZV erfolgt, gilt:
Abgedeckt über unsere Vollkaskoversicherung bis 125.000 € netto.
Fremdschäden werden über die dem Roten Kennzeichen zugeordnete gesetzliche Haftpflichtversicherung reguliert.
5.4 Trailer-Transport (Fremdachse)
Bei Transporten auf dem Trailer der MobilityPro GmbH gilt ergänzend:
Die MobilityPro GmbH haftet freiwillig mit 40 SZR (Sonderziehungsrechte) je Kilogramm Rohgewicht — ca. 50 €/kg. Dies entspricht dem 5-fachen des gesetzlichen Minimums von 8,33 SZR.
Für Fahrzeuge mit einem Wert über 125.000 € netto empfehlen wir die individuelle Vereinbarung einer erweiterten Deckungssumme vor Auftragserteilung.
5.5 Haftungsausschlüsse
Folgende Schadensarten sind von der Haftung der MobilityPro GmbH ausgeschlossen:
Direkte Kollisionen mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Füchse etc.) fallen nach §12 AKB unter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Schäden durch Hagel, Sturm, Steinschlag, Überschwemmung oder sonstige Naturereignisse sind von der Transportversicherung ausgeschlossen und fallen unter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Technische Defekte, die während der Fahrt auftreten, sowie normale Abnutzungserscheinungen sind von der Haftung ausgeschlossen, sofern kein nachweisbares Verschulden des Fahrers vorliegt.
Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen oder behördlich angeordnete Maßnahmen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
5.6 Einbruch, Vandalismus und Diebstahl
Diebstahl des Fahrzeugs sowie Einbruch- und Vandalismusschäden durch Dritte fallen unter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters und sind nicht über die Transportversicherung der MobilityPro GmbH abgedeckt.
Die bei Abholung und Übergabe erstellte digitale Fotodokumentation ist maßgeblich für die Schadensklärung gegenüber der Versicherung des Fahrzeughalters.
Empfehlung: Wir empfehlen allen Auftraggebern, vor Beauftragung zu prüfen, ob das Fahrzeug über eine aktive Teilkaskoversicherung verfügt — insbesondere bei langen Strecken und wertintensiven Fahrzeugen. Für Fahrzeuge über 125.000 € netto bitten wir um gesonderte Rücksprache zur individuellen Absicherung.
Wichtig: Schäden, die vor Übergabe des Fahrzeugs an die MobilityPro GmbH bestanden und nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, begründen keinen Haftungsanspruch gegenüber der MobilityPro GmbH.
6. Widerrufsrecht / Kündigung
Die MobilityPro GmbH kann Überführungsfahrten innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang absagen. Der Kunde kann den Auftrag gemäß gesetzlicher Bestimmungen widerrufen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der MobilityPro GmbH. Es gilt deutsches Recht.